Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.06.2007 - 3 U 135/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Direkte Mietzahlung durch Untermieter ist keine Zustimmung zur Vertragsübernahme
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 11.06.2003 - 1 O 15/03
- LG Neuruppin, 27.07.2006 - 1 O 15/03
- OLG Brandenburg, 20.06.2007 - 3 U 135/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2007 - 3 U 135/06
Der Zinssatz beschränkt sich auf 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz, da der erhöhte Zinssatz von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nach Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB erst auf Mietzinsansprüche anwendbar ist, die ab dem 1.1.2003 fällig werden (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 9.7.2004, Az. 3 U 91/04, MDR 2005, 139). - BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2007 - 3 U 135/06
Es ist anerkannt, dass der Lauf der Verjährungsfrist betreffend den Saldo einer Betriebskostenabrechnung erst nach Zugang der Betriebskostenabrechnung beginnt (vgl. etwa BGH, NJW 91, S. 836).
- LG Bielefeld, 25.01.2013 - 4 O 210/11
Vorliegen eines Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit einer im Krankenhaus …
Weder die nachvollziehbare und bei dem größten Teil der Patienten vorhandene Aufregung noch die ebenfalls für fast alle Patienten ungewohnte Krankenhausumgebung dürfte die Zubilligung einer längeren Überlegungszeit rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2007, Az. 3 U 135/06).